Freitag, 20. Februar 2009

Vertretbare Unhöflichkeit

Grade bei Spiegel Online gefunden: "Die Staatsanwaltschaft sei der Auffassung, dass das Verhalten des Verurteilten 'deutlich jenseits bloßer Taktlosigkeiten liegt, wie sie ein Angeklagter berechtigterweise bei einer Verurteilung zu lebenslanger Haft haben darf', sagte der Sprecher. Die 'beleidigenden Äußerungen' nach dem Urteil gingen 'über eine noch vertretbare bloße Unhöflichkeit oder Taktlosigkeit' hinaus, betonte Möllers. Die Staatsanwaltschaft habe zudem Anhaltspunkte dafür, dass O. sich auch gegenüber dem Gericht und Justizwachtmeistern 'abfällig verhalten' habe."

Worum geht es hier? Der "Ehrenmörder von Hamburg" (ich hoffe, damit erspare ich mit weitere Erklärungen zum Täter und ihr habt genug BILD, Spiegel oder wasweißichwas gelesen, um zu wissen, um wen es geht) hat den Staatsanwalt nach der Urteilsverkündung u.a. mit einem Ordner beworfen und "Hurensohn" genannt. Das gereicht ihm jetzt zu einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung. Ich frage mich nun allerdings, was ist vertretbare Unhöflichkeit? Um das Dreigestirn quasi zu vervollständigen: "Arschloch"? Oder "Wichser"? Ist Ersteres schlimmer als Letztgenannter? Oder umgekehrt? Wann ist welche Unhöflichkeit vertretbar?

Google verrät:
Beleidigung einer Politesse: "Krankhaft Dienstgeil " macht 800 EUR, "Schlampe " 1.800 EUR und "Fieses Miststück " kostet sogar 2.500 EUR. Beleidigung eines Polizisten: Zunge rausstrecken 300 EUR, "A-Zeichen " 750 EUR (was ist das A-Zeichen? Peace up, A-Town down? "Alter, hast du mich grade ein A genannt? Sind wir hier in der Sesamstraße oder was?), "Vogel zeigen " 1.000 EUR (NEIN - KEINE Namenswitze draus machen), "Stinkefinger " 4.000 EUR, "Sie Schwein " 200 EUR und "Du Schwein" 2.000 EUR.

Das "Du" alleine kann gegenüber einem Polizisten auch schon teuer werden: Einen Politiker der Grünen kostete anhaltendes Duzen eines Polizisten satte 2.000 EUR (Da hätte er ihn ja wenigstens noch "Schwein" nennen können für das Geld). Dieter Bohlen kostete es nichts, was mich wiederum zu der Frage bringt, welcher Polizist eine Anzeige wegen Beleidigung fertigt, nur weil er geduzt wird... Gegenüber einem U-Bahn-Kontrolleur ist sogar schon die Bezeichnung "Clown" eine strafbare Beleidigung, lehrt uns das Kammergericht Berlin. Ich bin also durchaus gespannt, wie die Grenze bei einem Staatsanwalt und "Hurensohn" aussieht.

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